Wertvolle Informationen zur Kommunalwahl in Hemmingen

In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für mehr als zweitausend Kommunalvertretungen (Abgeordnete für die Regionsversammlung, die Kreistage, die Stadträte, die Gemeinderäte, die Samtgemeinderäte sowie die Mitglieder der Stadtbezirksräte und Ortsräte) gewählt. In Pattensen werden die Mitglieder für den Rat der Stadt Pattensen und zusätzlich die Mitglieder der Ortsräte Pattensen-Mitte, Hüpede-Oerie, Schulenburg, Jeinsen und Koldigen sowie die Ortsvorsteher*Innen für die Ortschaften Reden und Vardegötzen die bestimmt.

In Pattensen werden die Wählerinnen und Wähler gleichzeitig dazu aufgerufen, die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, das heißt die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister direkt zu wählen.

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Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und

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Wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann

  1. sich als Kandidatin/Kandidat auf der Liste (= Wahlvorschlag) einer politischen Partei aufstellen lassen, wenn sie/er keiner anderen Partei angehört oder parteilos ist,
  2. mit anderen Bürgerinnen und Bürgern, die gleiche oder ähnliche Interessen verfolgen eine Wählergruppe bilden und mit diesen Bürgerinnen und Bürgern eine gemeinsame Liste aufstellen, oder
  3. als Einzelbewerberin/Einzelbewerber zur Wahl antreten.
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Die Wählerinnen und Wähler erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen (z.B. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die Wahl des Rates ihrer Gemeinde, ggf. auch jeweils einen Stimmzettel für die Wahl einer Landrätin / eines Landrats oder einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters).

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Kommunale Vertretungen:

Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben.

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Für die Stimmabgabe werden Wahlbezirke gebildet. Kleinere Gemeinden (nicht mehr als 2 500 Einwohnerinnen und Einwohner) bilden einen Wahlbezirk, größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeinden bestimmen die Anzahl der Wahlbezirke sowie einen Wahlraum für jeden Wahlbezirk.

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Die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, deren Wahlämter wesentliche organisatorische Einzelaufgaben zu erfüllen haben. Hierzu zählen zum Beispiel die

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Die Wahllokale sind am 12. September 2021 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet. Die Nummer Ihres Wahlbezirkes (Wahlraum) und die Nummer, unter der Sie im Verzeichnis der Wählenden ("Wählerverzeichnis") eingetragen sind, sind ebenfalls aufgedruckt.

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Im Wahllokal bekommen die Wählenden bis zu vier Stimmzettel. Die Stimmzettel müssen von den Wählenden in einer Wahlkabine des Wahlraumes unbeobachtet gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

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Sie möchten bei der kommenden Wahl Ihre Stimme per Post abgeben. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abgeben und bequem per Post versenden.

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Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie bitte mitbringen, aus. Andernfalls hilft bspw. auch der Personalausweis, den Sie bitte vorsichtshalber in den Wahlraum mitnehmen sollten.

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Sie wollen im Wahllokal wählen und haben sich deshalb nicht bis Freitag, den 10. September, 2021 um 13 Uhr, Briefwahlunterlagen besorgt. Nun werden Sie krank oder haben einen Unfall. Sie brauchen trotzdem nicht auf Ihr Wahlrecht zu verzichten. Wenn Sie am Wahlsonntag bis 15 Uhr das Wahlamt aufsuchen, erfahren Sie, was zu tun ist.

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